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Fischereischein/Jugendfischereischein - Merkblatt zur Beantragung

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Kurzbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Fischereischeine werden nur für Einwohner der Stadt Friedrichsdorf auf Antrag ausgestellt. Die Voraussetzung für eine Ausstellung ist staatlich anerkannte Fischerprüfung.

Es gibt folgende Fischereischeine:




  • Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.

  • Fünfjahres-Fischereischein gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.

  • Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.



    Für Jugendliche ab 10 Jahren:

  • Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden.

  • Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).



    Benötigte Unterlagen bei Erstausstellungen:

  • 1 aktuelles Lichtbild,

  • Personalausweis/Kinderausweis,

  • Prüfungszeugnis

    Bei Neuausstellungen/Verlängerungen sind vorzulegen: Prüfungszeugnis ggf. der alte Fischereischein, ein aktuelles Passfoto und ein gültiger Ausweis.



    KOSTEN

    Für die verschiedenen Fischereischeinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:

  • Jahresfischereischein € 17,50

  • 5-Jahresfischereischein € 45,00

  • 10-Jahresfischereischein € 86,00

  • Jugendfischereischein € 7,50

  • 5-Jahres-Jugendfischereischein € 23,00

  • Verlust eines Fischereischeins (Ersatzantrag): € 18,00

  • Gebühr für Fischerprüfung € 30,00

 
Information zur Antragsstellung
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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